Seit 01.02.2022 umfasst unser Service- Angebot auch das Prüfen von Leitern und Tritten nach DIN EN 131-1, DIN EN 14183 und DIN EN 61478.
In der Betriebssicherheitsverordnung ist die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten festgeschrieben.
Mindestens alle 12 Monate müssen Leitern und Tritte von einer befähigten Person geprüft werden. Die Betriebsverhältnisse erfordern unter Umständen auch kürzere Prüfintervalle.
Wir bieten ihnen folgenden Service an:
· Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
· Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragende Person
· Erstellen des Prüfberichts und der Mängeldokumentation
· Anbringen des Prüfsiegels
Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.