Der Solizuschlag entfällt für alle, die nicht mehr als 96.800€ zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Das heißt unter 6000€ Brutto monatlich fällt keinesfalls Solizuschlag an.
Der Mindestlohn steigt auf 9,50€.
Das Kindergeld steigt ab Januar für die ersten beiden Kinder auf 219€, für das 3. Kind auf 225€ und ab dem 4. Kind auf 250€.
Der Kinderfreibetrag steigt analog auf 8388€/Jahr.
Es gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% bzw. 7%.
Die Grundrente wird eingeführt. Das ist zu umfangreich, um es hier im Detail darzustellen. Nur soviel: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man zur Rente aus der Rentenanwartschaft einen Zuschuss von 418,83€ erhalten.
Durch die Erhöhung des CO2 Preises werden die Benzin-, Diesel- und Heizölpreise steigen. Auch eine Anpassung der KFZ- Steuer nach der CO2- Emission ist angedacht.
Als Entlastung wird die Pendlerpauschale für Vielfahrer ab dem 21. km auf 0,35€ je einfache Fahrt erhöht.